Reisen & Information

R e i s e b e d i n g u n g e n b e i A v e n t o u r Stand: Januar 2006

1. Abschluß eines Reisevertrages - Mit der Anmeldung, die schriftlich oder telefonisch vorgenommen wird, hat der Kunde unser Reiseangebot verbindlich angenommen. Die Vertragsverpflichtungen übernimmt der/die Kund/in für sich selbst und für mit aufgeführte Personen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch AVENTOUR zustande. Diese wird in Form einer schriftlichen Reisebestätigung dem/der Kunden/in zugesendet.

2. Bezahlung - Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von mind. 10%, (max. 100,-- Euro) des Reisepreises pro Teilnehmer/in zu zahlen. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Der/die Kund/in erhält mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 BGB ausgehändigt, woraufhin die Zahlungen erfolgen. Ist der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Aventour von den Leistungen frei und kann von dem/der Kund/in die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

3. Leistungen - Den Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmen grundsätzlich die Angaben im Prospekt bzw. die Detailinformationen zur Reise.

4. Rücktritt durch den /die Kund/in - Der/die Kund/in kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten.Im Falle eines Rücktritts werden folgende Prozentsätze vom Reisepreis erhoben. Bis 32 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 100,-- Euro

- 1 5. Tag vor Reiseantritt 40% - 7. Tag vor Reiseantritt 60% - 2. Tag vor Reiseantritt 80% ab 1 Tag vor Reisebeginn wird der Gesamtbetrag einbehalten.

Der Abschluß einer Reiskostenrücktrittsversicherung wird empfohlen und kann über uns bei der Europäischen Reiseversicherung gebucht werden. Falls der Platz von einer anderen Person eingenommen werden kann, wird der eingezahlte Betrag bis auf 80,--Euro (Bearbeitungsgebühr) zurück erstattet. Bei vorzeitiger Rückreise oder nicht in Anspruch genommener Einzelleistungen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt durch Aventour - Aventour kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:Bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (8 Personen). Bei einer Beein-trächtigung des Aufenthaltes durch eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt. Bei Erkrankung der Reiseleitung/Kursleitung wird versucht eine geeignete Ersatzperson zu finden. Ist dies nicht möglich, kann die Reise auch kurzfristig abgesagt werden. Beim Rücktritt aus o.g. Gründen wird der eingezahlte Betrag umgehend in voller Höhe erstattet. Es können keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

6. Haftung - AVENTOUR verpflichtet sich zur Erbringung der vertrag-lich festgelegten Leistungen. Bei nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vor-schriften. Der/die Kund/in ist zur Anzeige der Mängel verpflichtet. AVENTOUR sorgt für Abhilfe der Mängel, soweit dies möglich ist. Bei unverhältnissmäßigen Aufwand kann die Abhilfe verweigert werden. AVENTOUR haftet nicht für Beeinträchtigungen im Bereich Fremd-leistungen, die lediglich vermittelt werden. Dies gilt insbesondere für Freizeitaktivitäten wie Radfahren, Wandern, Kanu- oder Kajakfahren, Reiten etc. Es gilt der Grundsatz: Jede/r Teilnehmer/in ist für sich selbst verantwortlich. Dies betrifft die Teilnahme an Kursen sowie verursachte Schäden an Dritten oder an Einrichtungen.

7. Verjährung von Ansprüchen - Ansprüche wegen nicht vertrags-gemäßen erbringen der Leistung, hat der/die Kund/in innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber AVENTOUR geltend zu machen. Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem Tag, an dem die Reise vertraglich enden sollte.

8. Paßvorschriften und Versicherungen - Für die Einhaltung der Paß-, Visa- und Zollvorschriften ist jede/r Kund/in selbst verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbeachten erfolgen gehen zu Lasten des/der Kunden/in. Bei Auslandsreisen ist der Abschluß eines Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäck- Versicherungspaket empfehlenswert. (siehe auch Punkt 4 Europäische Vers.)

9. Service - Partner - Bei Vermittlung von Leistungen durch uns, werden anstelle der Reise-bedingung von AVENTOUR, die Vertragsbedingungen der gebuchten Servicepartner (z.B. Bergführer, Mietwagen, Hotels etc.) rechtskräftig. Vermittler von Aventour-Angeboten sind nicht berechtig vom Inhalt der Reisebeschreibung & Bedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder im Namen von Aventour Vereinbarungen zu treffen..

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